© Horst Stolzenburg

DVL veröffentlicht Leitfaden zum Rotmilanschutz

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) veröffentlicht einen Leitfaden zum Rotmilanschutz. Er richtet sich an Personen in der Land- und Forstwirtschaft, Mit­arbeitende von Landschaftspflegeorganisationen, Behörden, Planungsbüros, Naturschutzverbänden und an alle, die sich mit diesem beeindruckenden Greifvogel und dem Schutz seines Lebensraums beschäftigen. Den Leitfaden gibt es hier zum Download.

Erfolgreicher Projektabschluss für den Rotmilan

Die besondere Verantwortung Deutschlands für den Rotmilan war Anlass für das Verbundprojekt Rotmilan – Land zum Leben, das in den vergangenen sieben Jahren im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz gefördert und in neun Projektregionen in sieben Bundesländern umgesetzt wurde. Hauptziel des Projekts war es, die Nahrungserreichbarkeit und -verfügbarkeit auf landwirtschaftlichen Flächen während der Zeit der Jungenaufzucht und die Brutbedingungen in Wäldern und Gehölzen für den Rotmilan zu verbessern. Ein Schwerpunkt der Projektarbeit war daher die naturschutzfachliche Beratung und Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft. Daneben galt es, die Öffentlichkeit über das Projekt zu informieren und für Deutschlands heimlichen Wappenvogel zu begeistern.

Zwölf Partner aus Wissenschaft und Naturschutz haben sich für dieses große Vorhaben zusammengeschlossen. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) koordinierte das Gesamtprojekt sowie die neun Praxispartner in den Projektregionen. Die Praxispartner führten vor Ort die naturschutzfachliche Beratung, die Erfassung des Brutbestands und der Reproduktion sowie Maßnahmen zum Nestbaumschutz durch. Die Wissenschaftler*innen des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA) untersuchten die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen zum Schutz der Art. Die Deutsche Wildtier Stiftung war für die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Ergebnisse und Erfahrungen aus sechs Jahren Projektlaufzeit wurden im Oktober 2019 rund 150 Gästen aus Politik, Wissenschaft, Landwirtschaft und Naturschutz auf der Abschlusstagung in Berlin präsentiert. Mit dem Erscheinen des Tagungsbandes „Schutz der Verantwortungsart Rotmilan – Ergebnisse des Verbundprojekts Rotmilan – Land zum Leben“ endet zum 1. April 2020 dieses umfangreiche und außergewöhnliche Artenschutzprojekt.

 

 

Rotmilan-Schlafplatzzählung etabliert sich in Deutschland

Am 6. und 7. Januar 2018 fand, wie jedes Jahr am ersten Januar-Wochenende, die internationale Zählung überwinternder Rotmilane statt. In Frankreich, Spanien und der Schweiz werden Rotmilane bereits seit 2007 an ihren Schlafplätzen gezählt. Seit dem Winter 2015/2016 beteiligt sich auch Deutschland an den Zählungen, wobei die ersten beiden Winter vor allem dazu dienten, die Beobachterinnen und Beobachter für Rotmilan-Schlafplätze zu sensibilisieren und diese zu finden. Das zahlte sich nun aus: Dank des Engagements der Koordinatorinnen und Koordinatoren wurde die bislang beste Abdeckung erreicht und gleichzeitig – unterstützt durch die milde Witterung – die höchste Anzahl überwinternder Rotmilane dokumentiert. Wie in den Vorwintern zeigen sich deutlich zwei Schwerpunkte der Winterverbreitung in Mitteldeutschland und im südlichen Baden-Württemberg.

Die Ergebnisse sind in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift DER FALKE 04/2018 veröffentlicht:

Die meisten der in Deutschland brütenden Rotmilane ziehen im Herbst in den Süden und überwintern in Spanien, Südfrankreich oder Portugal. Der Zug in die wärmeren Winterquartiere beginnt Ende August und kann bis in den November hinein andauern. Die Hauptzugzeit ist von Mitte September bis Mitte Oktober, hängt aber immer auch von den jeweiligen Wetterverhältnissen vor Ort ab und kann daher stark variieren. Doch immer mehr Rotmilane bleiben in der Nähe ihrer Brutgebiete und verbringen den Winter über in Mitteleuropa. Die Überwinterung scheint abhängig von Witterungsverhältnissen und Nahrungsangebot (Mäusedichte) zu sein. In Deutschland sind das nordöstliche Harzvorland und das Thüringer Becken sowie der Südwesten die wichtigsten Überwinterungsregionen für Rotmilane.

Rotmilan TV Tip: Kielings wilde Welt – Die Letzten ihrer Art

Der bekannte  Tierfilmer Andreas Kieling begleitete die Vogelforscher Marion Gschweng und Peter Berthold bei der Besenderung von Rotmilanen. Über 50 Prozent der Weltpopulation leben in Deutschland, doch deutlich wird: die Greife benötigen weitaus mehr Platz, als die Betreiber von Windkraftanlagen ihnen zugestehen wollen. Die aktuellen Forschungsergebnisse über die Flugrouten der „Roten Drachen“ bestätigen dies. Das Dilemma des Rotmilans: Artenschutz steht in direktem Konflikt mit Umwelt- und Klimaschutz.

Die komplette Sendung „Kielings wilde Welt – Die Letzten ihrer Art“ ist noch für längere Zeit in der ZDF-Mediathek verfügbar. Der Beitrag zum Rotmilan startet ab Minute 34. Hier der Link, viel Spaß beim Schauen:  Terra X – „Kielings wilde Welt – Die Letzten ihrer Art“

Greifvogelverfolgung mit EDGAR bekämpfen

Wir haben bereits mehrmals auf Horstzerstörungen von Rotmilanen aufmerksam gemacht. Andere Greifvögel werden ebenfalls immer wieder Opfer illegaler Verfolgung. Das Projekt EDGAR – Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität – wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums unterstützt. Mitarbeiter des Komitee gegen den Vogelmord dokumentieren alle bekannt gewordenen Fälle illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland, erstatten Strafanzeigen, beraten Finder, Zeugen und Behörden, bieten Vorträge an und recherchieren vor Ort.

Auf der Internetseite wird das Projekt vorgestellt und über den gesamten Themenkomplex informiert. Sie finden eine Übersicht über die gängigen Methoden illegaler Greifvogelverfolgung, Tipps, wie Greifvogelverfolgung zu erkennen ist und wie Geflügehalter und Taubenzüchter ihre Tiere vor Greifvögeln schützen können. Darüber hinaus  werden alle einschlägigen Gesetze zum Thema vorgestellt und Veröffentlichungen zum Download angeboten.

Ein zentraler Baustein dieser Seite ist das Meldeformular, mit dem Sie Ihnen bekannt gewordene Fälle von Greifvogelverfolgung melden können. Die Experten stehen bereit, um Sie zu beraten, bei der Erstattung von Strafanzeigen zu helfen und – wenn gewünscht oder nötig – vor Ort zu recherchieren.

 

Foto: Kommittee gegen den Vogelmord e.V.

Praxisratgeber Schreiadler

Praxisempfehlung Schreiadler und andere Greifvögel

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat einen Ratgeber zum praktischen Greifvogelschutz veröffentlicht. Mit dem Umbruch von Dauergrünland, der Nutzungsintensivierung auf verbliebenem Grünland und dem Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung sind für den Schreiadler ebenso wie für Rotmilan, Wiesenweihe und Mäusebussard viele Nahrungsflächen verloren gegangen. Der Schutz ihres Lebensraums kann daher nur in Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern und –bewirtschaftern funktionieren. Der Praxisratgeber gibt Empfehlungen zur Bewirtschaftung von Grünland, Ackerstandorten und Brutwäldern und stellt die derzeit vorhandenen Möglichkeiten zur Förderung einer Greifvogel-gerechten Landbewirtschaftung mit Blick auf Greening und Vertragsnaturschutz vor. Dabei stehen die Fördermöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im Vordergrund – die beiden Bundesländer mit den letzten Schreiadler-Vorkommen in Deutschland.

Informationen zum Praxisratgeber und ein Bestellformular der kostenlosen Broschüre finden Sie unter www.schreiadler.org

Feldmausgiftköder gefährden Rotmilan

Wieder einmal haben sich die Feldmäuse in diesem Jahr stark vermehrt und die Bauern sorgen sich um ihre Saat von Weizen, Gerste und Raps. Und wieder einmal hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Notfallantrag zur Ausbringung von Ratron Feldmausködern (Wirkstoff Chlorphacinon) und Ratron Giftlinsen (Wirkstoff Zinkphosphid) genehmigt, für die Zeit vom 1. September bis zum 29. Dezember 2015.

Der Wirkstoff Chlorphacinon ist in der gesamten EU seit 2007 wegen seiner hohen Toxizität gegenüber Säugetieren und Vögeln verboten. Denn durch das Gift werden nicht nur Feldmäuse vergiftet, sondern auch geschützte Arten wie Feldhamster, Eulen oder Greifvögel sind betroffen. Feldhamster würden das Granulat direkt als Nahrung aufnehmen. Greifvögel, wie der Rotmilan werden indirekt durch die Erbeutung von verendeten Mäusen vergiftet. Dabei hat Deutschland eine besonders hohe Verantwortung für den Erhalt des Rotmilans: Mehr als die Hälfte aller Rotmilane leben hier.

Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben bereits diese sogenannte Notfallzulassung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragt und mit entsprechender Genehmigung kann das Feldmaus-Gift sogar im nicht-selektiven Streuverfahren eingesetzt werden. Dieser Notfallantrag wurde auch in den letzten Jahren immer wieder genehmigt und wird damit langsam zur Regel. Der Einsatz von Rodentiziden kann nicht die Antwort auf eine immer wiederkehrende Mäuseüberpopulation sein. Schwankungen in den Beständen sind normal und müssen in der Landwirtschaft miteinbezogen werden. Intensive Bewirtschaftung und hohe Erlöse beim Getreide zeigen, dass sich Deutschlands Landwirte um ihr Einkommen generell wenig Sorgen machen müssen. Vorbeugende Maßnahmen wie ein tieferes Pflügen der Felder oder die Förderung von Greifvögeln und Eulen sollten grundsätzlich Vorrang haben vor dem Ausstreuen eines nicht-selektiven Giftes.

Es ist absurd, dass einerseits natürliche Lebensräume und Tierarten auf landwirtschaftlichen Flächen gefördert werden und andererseits breitflächig Gift verstreut wird, welches die Tiere gefährdet, die durch naturschutzfachliche Maßnahmen geschützt werden sollen. Die Unteren Naturschutzbehörden können und müssen in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium den Gifteinsatz untersagen, wenn es zu Konflikten mit Naturschutzzielen  kommt. Der Einsatz von Feldmausködern muss kritisch geprüft und wenn nötig, untersagt werden. Alles andere wäre ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und gegen das europäische Naturschutzgesetz.

Auch der NABU Thüringen, der BUND und der NABU Sachsen lehnen den Einsatz der Feldmausköder ab und fordern eine sofortige Rücknahme der Genehmigung.

Weitere Infos zum Problem finden Sie hier:

Umweltbundesamt: Zulassung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien der 2. Generation)

Toter Rotmilan an Windkraftanlage, Foto: C. Gelpke

Dauerstreit um Windkraftanlagen und Rotmilane

Der Rotmilan führt leider die Liste der an Windenergieanlagen getöteten Arten zusammen mit dem Mäusebussard an. Nachdem die Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten für Mindestabstände zwischen Brutplatz und  Windkraftanlagen im Mai nach jahrelangem Streit endlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden, gibt es nun neuen Streit im grün regierten Baden-Württemberg. Dort befürchtet die Windenergiebranche, dass nicht mehr ausreichend Stellplätze ausgewiesen werden können.

Laut eines Papiers der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)  soll in „Dichtezentren“, wo in einem Radius von 3,3 Kilometern um ein Windrad mindestens vier Revierpaare vorkommen, keine Ausnahmegenehmigung möglich sein. Außerdem muss ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Fortpflanzungs- und Ruhestätten eingehalten werden.

Diese Regelung sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, um den bedrohten Greifvogel zu schützen. Deutschland hat eine besondere Verantwortung für den Rotmilan– und der Schutz von Rotmilan und anderen Arten ist ein ebenso wichtiges Ziel wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Windenergie contra Rotmilan

Südkurier: Windenergie contra Rotmilan

Aufgrund eines Papiers der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), in dem sogenannte Dichtezentren für den Rotmilan bestimmt werden, befürchtet der Bundesverband WindEnergie (BWE) massive Einschnitte in der Windkraftplanung.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel!

Etappensieg für Rotmilan und Co: Abstandskriterien zu Windenergieanlagen vor Veröffentlichung

Das Fachmagazin „Der Falke“ berichtet in seiner April-Ausgabe, dass die neue Fassung der Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten zu Abstandskriterien von Windenergieanlagen (Helgoländer Papier II) unmittelbar vor der Veröffentlichung steht. Der Freigabe des Papiers durch die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) der Landes-Umweltministerien war ein jahrelanges zähes Ringen vorausgegangen.

Die neue Empfehlungsliste legt Abstände fest, in denen um die Nester vieler besonders gefährdeter Vogelarten keine Windräder gebaut werden sollen. Für den vom Aussterben bedrohten Schreiadler sind dies 6000 Meter, für Seeadler und Schwarzstorch 3000 Meter. Während die Abstandsempfehlungen für viele Arten sogar zugunsten der Windstandorte abgesenkt wurden, empfehlen die Staatlichen Vogelschutzwarten für den Rotmilan einen Mindest-Abstand zwischen Windrädern und Nest von nun 1500 Metern gegenüber 1000 Metern in den bislang gültigen Vorgängerempfehlungen von 2007. Dies wird mit wissenschaftlichen Untersuchungen begründet, nach denen der Rotmilan besonders häufig Opfer von Kollisionen mit Windkraftanlagen wird. Hierzulande leben mehr als 50 Prozent aller Rotmilane, weshalb Deutschland sich international zu einer besonderen Verantwortung für den Erhalt der Art verpflichtet hat.

Mehr zur Veröffentlichung des neuen Helgoländer Papiers lesen sie hier

Neu: Artenhilfsprogramm für den Rotmilan in Sachsen-Anhalt

Von Experten aus dem Förderverein für Ökologie und Monitoring von Greifvogel- und Eulenarten mit Sitz in Halle, dem Museum Heineanum in Halberstadt und des Landesamtes für Umweltschutz (Staatliche Vogelschutzwarte Steckby) wurde ein Artenhilfsprogramm für den Rotmilan in Sachsen-Anhalt erarbeitet, das Anfang November auf der Jahresversammlung des Ornithologenverbandes Sachsen-Anhalt offiziell vorgestellt wurde. Die Veröffentlichung erfolgte in der Reihe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz.

Zum Download geht es hier

Ein Herbst voller Mäuse – Rotmilane bleiben ungewöhnlich lange in Deutschland.

Der Rotmilan ist eigentlich ein Zugvogel. Die überwiegende Mehrheit der in Deutschland brütenden Gabelweihen zieht in den Monaten September und Oktober Richtung Iberische Halbinsel und Südfrankreich.

Anders in diesem Jahr: „Etwa zwei- bis dreimal so viele Rotmilane halten sich – verglichen mit dem Vorjahr – derzeit noch bei uns auf“ sagt Christoph Grüneberg, Rotmilan-Experte beim Dachverband Deutscher Avifaunisten. Woher weiß er das? Es zeigt ein Vergleich der in der ersten Novemberhälfte über ornitho.de gemeldeten Beobachtungen. Auf www.ornitho.de melden Ornithologen über ganz Deutschland Ihre Beobachtungen. Diese erlaubt auch wissenschaftliche Auswertungen.

Warum bleiben die Rotmilane aktuell in Deutschland? Ein Grund hierfür könnte die derzeit ungewöhnlich milde Witterung sein. Da die Witterungsbedingungen im Herbst des vergangenen Jahres jedoch ähnlich mild waren, dürfte vor allem ein gutes Nahrungsangebot der Hauptgrund für die ungewöhnlich vielen Beobachtungen sein. Vielerorts sind die Dichten an Mäusen offenbar hoch, so dass der Tisch für viele Greifvögel reicht gedeckt ist.

Seit den 1950er Jahren wird beobachtet, dass einige Rotmilane nicht mehr nach Südwesteuropa ziehen, sondern in der Nähe des Brutgebiets bleiben und den Winter in Mitteleuropa verbringen. Hierzulande sind die Regionen um den Harz und das Thüringer Becken sowie der Südwesten Deutschlands als inzwischen traditionelle Überwinterungsgebiete bekannt. Um mehr über das Auftreten und die Verbreitung von Rotmilanen im Winter in Deutschland zu erfahren, melden Sie bitte alle Rotmilan-Beobachtungen bei ornitho.de