Toter Rotmilan an Windkraftanlage, Foto: C. Gelpke

Dauerstreit um Windkraftanlagen und Rotmilane

Der Rotmilan führt leider die Liste der an Windenergieanlagen getöteten Arten zusammen mit dem Mäusebussard an. Nachdem die Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten für Mindestabstände zwischen Brutplatz und  Windkraftanlagen im Mai nach jahrelangem Streit endlich zur Veröffentlichung freigegeben wurden, gibt es nun neuen Streit im grün regierten Baden-Württemberg. Dort befürchtet die Windenergiebranche, dass nicht mehr ausreichend Stellplätze ausgewiesen werden können.

Laut eines Papiers der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)  soll in „Dichtezentren“, wo in einem Radius von 3,3 Kilometern um ein Windrad mindestens vier Revierpaare vorkommen, keine Ausnahmegenehmigung möglich sein. Außerdem muss ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Fortpflanzungs- und Ruhestätten eingehalten werden.

Diese Regelung sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, um den bedrohten Greifvogel zu schützen. Deutschland hat eine besondere Verantwortung für den Rotmilan– und der Schutz von Rotmilan und anderen Arten ist ein ebenso wichtiges Ziel wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien.