Etappensieg für Rotmilan und Co: Abstandskriterien zu Windenergieanlagen vor Veröffentlichung

Das Fachmagazin „Der Falke“ berichtet in seiner April-Ausgabe, dass die neue Fassung der Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten zu Abstandskriterien von Windenergieanlagen (Helgoländer Papier II) unmittelbar vor der Veröffentlichung steht. Der Freigabe des Papiers durch die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) der Landes-Umweltministerien war ein jahrelanges zähes Ringen vorausgegangen.

Die neue Empfehlungsliste legt Abstände fest, in denen um die Nester vieler besonders gefährdeter Vogelarten keine Windräder gebaut werden sollen. Für den vom Aussterben bedrohten Schreiadler sind dies 6000 Meter, für Seeadler und Schwarzstorch 3000 Meter. Während die Abstandsempfehlungen für viele Arten sogar zugunsten der Windstandorte abgesenkt wurden, empfehlen die Staatlichen Vogelschutzwarten für den Rotmilan einen Mindest-Abstand zwischen Windrädern und Nest von nun 1500 Metern gegenüber 1000 Metern in den bislang gültigen Vorgängerempfehlungen von 2007. Dies wird mit wissenschaftlichen Untersuchungen begründet, nach denen der Rotmilan besonders häufig Opfer von Kollisionen mit Windkraftanlagen wird. Hierzulande leben mehr als 50 Prozent aller Rotmilane, weshalb Deutschland sich international zu einer besonderen Verantwortung für den Erhalt der Art verpflichtet hat.

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